MWST: Wann muss man sich in der Schweiz anmelden?
Aktualisiert am 23. Juni 2026
In der Schweiz wird die Anmeldung zur MWST obligatorisch, sobald dein Umsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 100'000 pro Jahr erreicht. Unter dieser Grenze bist du von der Steuerpflicht befreit, kannst dich aber freiwillig anmelden. Die Anmeldung erfolgt bei der ESTV, die deine UID in eine MWST-Nummer umwandelt (CHE-xxx.xxx.xxx MWST).
Die Grenze von CHF 100'000
Die Grenze für die MWST-Pflicht in der Schweiz liegt bei CHF 100'000 Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen (der Umsatz, nicht der Gewinn). Solange du darunter bleibst, bist du von der Steuerpflicht befreit und stellst deinen Kunden keine MWST in Rechnung.
Für ehrenamtlich geführte, nicht gewinnorientierte Sport- oder Kulturvereine und gemeinnützige Institutionen wird die Grenze auf CHF 250'000 angehoben. Prüfe die für dich geltenden Werte je nach deiner Situation bei der ESTV.
Obligatorische Steuerpflicht über der Grenze
Über CHF 100'000 Umsatz innerhalb von zwölf Monaten ist die MWST-Pflicht obligatorisch, und du musst dich selbst bei der ESTV anmelden, denn die Eintragung erfolgt nie automatisch. Die Pflicht entsteht, sobald du die Grenze erreichst, oder sogar schon, sobald du absehen kannst, dass du sie erreichen wirst.
Sobald du steuerpflichtig bist, musst du die MWST in Rechnung stellen (in der Regel 8.1 % für Dienstleistungen), deine MWST-Nummer auf deinen Rechnungen aufführen und periodische Abrechnungen erstellen (in der Regel quartalsweise).
- Die Grenze berechnet sich auf dem Umsatz aus steuerbaren Leistungen, nicht auf dem Gewinn.
- Du musst dich selbst bei der ESTV anmelden, sobald du die Grenze überschreitest (oder absehbar überschreiten wirst).
- Bestimmte Leistungen (Gesundheit, Bildung) können von der MWST ausgenommen sein: Sei vorsichtig und prüfe deinen Fall mit der ESTV.
Die freiwillige Anmeldung unter der Grenze
Unter CHF 100'000 bleibt die Anmeldung zur MWST freiwillig möglich: Du verzichtest auf die Befreiung, um dich aus freier Wahl der Steuerpflicht zu unterstellen. Das ist oft interessant, wenn deine Kunden selbst steuerpflichtig sind (sie holen sich die MWST zurück) oder wenn du viele besteuerte Einkäufe hast, deren Vorsteuer du zurückfordern kannst.
Die freiwillige Anmeldung bindet dich grundsätzlich für mindestens eine Steuerperiode. Wäge das Für und Wider ab, idealerweise mit deinem Treuhänder, bevor du dich entscheidest.
Die Anmeldung bei der ESTV und die UID
Die Anmeldung zur MWST erfolgt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), ausgehend von deiner Unternehmens-Identifikationsnummer (UID), die dir bereits bei der Gründung deines Unternehmens zugeteilt wurde. Du musst also keine neue Nummer beantragen: Deine UID dient als Grundlage.
Sobald du steuerpflichtig bist, nimmt dieselbe UID die MWST-Form an: CHE-xxx.xxx.xxx MWST. Genau diese Nummer, inklusive Zusatz «MWST», muss auf all deinen Rechnungen erscheinen.
Häufige Fragen
Wann muss man sich in der Schweiz zur MWST anmelden?
Sobald dein Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen innerhalb von zwölf Monaten CHF 100'000 erreicht. Die Steuerpflicht wird dann obligatorisch, und du musst dich selbst bei der ESTV anmelden; die Eintragung erfolgt nicht automatisch.
Bezieht sich die MWST-Grenze auf den Umsatz oder den Gewinn?
Auf den Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen, nicht auf den Gewinn. Sobald dieser Umsatz innerhalb von zwölf Monaten CHF 100'000 erreicht, wird die MWST-Pflicht obligatorisch.
Kann man sich zur MWST anmelden, bevor man CHF 100'000 erreicht?
Ja. Unter CHF 100'000 kannst du auf die Befreiung verzichten und dich freiwillig anmelden, insbesondere um die Vorsteuer auf deinen Einkäufen zurückzufordern oder wenn deine Kunden steuerpflichtig sind. Die Bindung gilt grundsätzlich für mindestens eine Steuerperiode.
Wie lautet das Format der Schweizer MWST-Nummer?
Deine bestehende UID nimmt die MWST-Form an: CHE-xxx.xxx.xxx MWST. Diese Nummer, mit dem Zusatz «MWST», muss auf all deinen Rechnungen stehen, sobald du steuerpflichtig bist.
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Informativer Inhalt zur Rechnungsstellung in der Schweiz, ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfe deine Situation mit deinem Treuhänder oder der ESTV.