Die Pflichtangaben auf einer Rechnung in der Schweiz
Aktualisiert am 23. Juni 2026
Eine Schweizer Rechnung muss zwingend enthalten: Name und Adresse des Ausstellers, Name und Adresse des Kunden, das Datum, eine eindeutige Rechnungsnummer, die einzelnen Leistungen (Mengen und Einzelpreise) sowie den geschuldeten Gesamtbetrag in CHF. Wenn du mehrwertsteuerpflichtig bist, kommen die UID-Nummer im MWST-Format und der angewandte Steuersatz hinzu (8.1 %, 2.6 % oder 3.8 %).
Für jede Rechnung
Jede in der Schweiz ausgestellte Rechnung muss – ob du mehrwertsteuerpflichtig bist oder nicht – diese sieben Angaben enthalten, mit denen sich Aussteller, Kunde, Leistung und Betrag eindeutig bestimmen lassen. Sie genügen, damit die Rechnung gültig und buchhalterisch verwertbar ist.
- Name / Firma und Adresse des Ausstellers.
- Name und Adresse des Empfängers (Kunde).
- Datum der Rechnung.
- Eindeutige Rechnungsnummer.
- Klare Bezeichnung der Waren/Leistungen, mit Mengen und Einzelpreisen.
- Geschuldeter Gesamtbetrag, in Schweizer Franken (CHF).
- Idealerweise: Zahlungsfrist / Zahlungsbedingungen und die Zahlungsangaben (IBAN / QR-Rechnung).
Zusätzliche Angaben bei MWST-Pflicht
Wenn du im MWST-Register eingetragen bist, muss deine Rechnung zusätzlich deine UID-Nummer im MWST-Format (CHE-xxx.xxx.xxx MWST), den angewandten Steuersatz (8.1 %, 2.6 % oder 3.8 %) sowie den MWST-Betrag ausweisen. Diese Angaben ermöglichen es deinem Kunden, den Vorsteuerabzug geltend zu machen.
- Deine Identifikationsnummer (UID) im MWST-Format: CHE-xxx.xxx.xxx MWST.
- Der angewandte MWST-Satz (8.1 %, 2.6 % oder 3.8 %).
- Der MWST-Betrag, oder ein Bruttobetrag (inkl. MWST) mit klar angegebenem Steuersatz.
Gut zu wissen
Eine ausgestellte Rechnung darf nicht mehr verändert werden: Um einen Fehler zu korrigieren oder zu stornieren, erstellt man eine Gutschrift. Eine fortlaufende und eindeutige Nummerierung der Rechnungen erleichtert zudem die Buchführung und Kontrollen.
Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (Art. 958f des Obligationenrechts).
Häufige Fragen
Welche Pflichtangaben gehören auf eine Rechnung in der Schweiz?
Eine Schweizer Rechnung muss enthalten: Name und Adresse des Ausstellers, Name und Adresse des Kunden, das Datum, eine eindeutige Rechnungsnummer, die einzelnen Leistungen (Mengen und Einzelpreise) sowie den geschuldeten Gesamtbetrag in CHF. Bist du mehrwertsteuerpflichtig, kommen die UID-Nummer im MWST-Format und der angewandte Steuersatz hinzu.
Ist die UID-Nummer auf einer Rechnung obligatorisch?
Die UID-Nummer im MWST-Format (CHE-xxx.xxx.xxx MWST) ist nur dann obligatorisch, wenn du mehrwertsteuerpflichtig bist. Bist du nicht MWST-pflichtig, musst du keine MWST-Nummer auf der Rechnung angeben.
Darf man eine bereits versendete Rechnung ändern?
Nein, eine ausgestellte Rechnung darf nicht verändert werden (Grundsatz der buchhalterischen Unveränderbarkeit). Um einen Fehler zu korrigieren oder eine Rechnung zu stornieren, erstellt man eine Gutschrift, die die ursprüngliche Rechnung ausgleicht.
Wie lange muss man eine Rechnung in der Schweiz aufbewahren?
Rechnungen müssen in der Schweiz 10 Jahre aufbewahrt werden, gemäss Art. 958f des Obligationenrechts. Diese Frist gilt sowohl für ausgestellte als auch für erhaltene Rechnungen.
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Informativer Inhalt zur Rechnungsstellung in der Schweiz, ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfe deine Situation mit deinem Treuhänder oder der ESTV.