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Rechnung schreiben in der Schweiz

Aktualisiert am 23. Juni 2026

Um in der Schweiz eine Rechnung zu schreiben, gibst du deine Angaben und die deines Kunden an, dazu ein Datum, eine eindeutige Rechnungsnummer, die einzelnen Leistungen, den Gesamtbetrag in CHF und – falls du steuerpflichtig bist – deine UID-Nummer im MWST-Format sowie den angewendeten Satz. Die Zahlung läuft über die QR-Rechnung, seit Ende 2022 der verbindliche Standard, und du bewahrst die Rechnung 10 Jahre auf. Hier die konkreten Schritte.

1. Diese Angaben gehören auf die Rechnung

Eine gültige Schweizer Rechnung enthält mindestens deine Angaben, die deines Kunden, ein Datum, eine eindeutige Nummer, die detaillierte Aufstellung der Leistungen und den Gesamtbetrag in CHF; bist du MWST-pflichtig, kommen deine UID-Nummer im MWST-Format sowie der MWST-Satz und -Betrag hinzu. Punkt für Punkt:

  • Deine Angaben (Name/Firma, Adresse).
  • Die Angaben des Kunden (Name, Adresse).
  • Das Rechnungsdatum (sowie Zeitraum/Datum der Leistung).
  • Eine eindeutige Rechnungsnummer.
  • Die einzelnen Leistungen oder Produkte, mit Mengen und Preisen.
  • Der zu zahlende Gesamtbetrag, in CHF.
  • Falls du MWST-pflichtig bist: deine UID-Nummer im MWST-Format (CHE-xxx.xxx.xxx MWST) sowie der MWST-Satz und -Betrag.

2. Musst du MWST verrechnen?

Du musst die MWST nur verrechnen, wenn dein Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt: Ab dieser Grenze ist die Anmeldung bei der ESTV obligatorisch und du verrechnest die MWST. Darunter bist du grundsätzlich nicht steuerpflichtig und stellst ohne MWST und ohne MWST-Nummer Rechnung.

Die geltenden Schweizer Sätze sind 8.1 % (Normalsatz), 2.6 % (reduzierter Satz, z. B. Lebensmittel) und 3.8 % (Sondersatz Beherbergung).

3. Die QR-Rechnung

Die QR-Rechnung ist seit dem 1. Oktober 2022 der Standard-Zahlteil in der Schweiz: Sie hat die alten roten (ES) und orangen (ESR) Einzahlungsscheine abgelöst. Ihr Zahlteil enthält einen QR-Code (den «Swiss QR Code»), der die IBAN, den Betrag und die Referenz übernimmt; der Kunde scannt ihn mit seiner Banking-App und die Zahlung ist vorausgefüllt.

Eine gute Fakturierungssoftware erzeugt automatisch eine QR-Rechnung nach Schweizer Norm (ISO 20022), ohne dass du IBAN oder Referenz von Hand eingeben musst.

4. Die Zahlungsfrist

In der Schweiz legst du die Zahlungsfrist frei fest (bei Erhalt, 10 oder 30 Tage usw.); fehlt eine Vereinbarung, ist die Forderung grundsätzlich sofort fällig. Eine klare Frist auf der Rechnung erleichtert den Einzug und die Überwachung offener Posten; bleibt die Zahlung aus, setzt eine Mahnung den Kunden in Verzug und lässt die Verzugszinsen laufen (5 % nach OR Art. 104).

5. Rechnungen 10 Jahre aufbewahren

In der Schweiz müssen die Geschäftsbücher und Belege – darunter die Rechnungen – während 10 Jahren aufbewahrt werden (Obligationenrecht, Art. 958f). Eine Software, die deine ausgestellten Rechnungen automatisch archiviert, erspart dir das Ablegen von Hand.

Häufige Fragen

Wie schreibe ich eine Rechnung in der Schweiz?

Gib deine Angaben und die deines Kunden an, ein Datum, eine eindeutige Rechnungsnummer, die detaillierte Aufstellung der Leistungen und den Gesamtbetrag in CHF. Bist du MWST-pflichtig, ergänze deine UID-Nummer im MWST-Format und den angewendeten Satz, füge für die Zahlung eine QR-Rechnung bei und bewahre das Dokument 10 Jahre auf.

Braucht man für eine Rechnung in der Schweiz eine Software?

Nein, das ist nicht zwingend: Eine Rechnung aus dem Textprogramm ist gültig, sofern sie alle erforderlichen Angaben enthält. Eine für die Schweiz konzipierte Software erstellt jedoch die QR-Rechnung automatisch, wendet die richtigen MWST-Sätze an und archiviert deine Rechnungen 10 Jahre, was Fehler vermeidet.

Welchen MWST-Satz wende ich auf einer Schweizer Rechnung an?

Die Schweizer MWST-Sätze sind 8.1 % (Normalsatz, die meisten Güter und Dienstleistungen), 2.6 % (reduzierter Satz, z. B. Lebensmittel, Bücher, Medikamente) und 3.8 % (Sondersatz für die Beherbergung). Du verrechnest die MWST nur, wenn dein Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt.

Ist der QR-Code auf einer Rechnung obligatorisch?

Die QR-Rechnung ist seit dem 1. Oktober 2022 der Schweizer Zahlungsstandard und hat die ES/ESR-Einzahlungsscheine abgelöst. Sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber genau das erwarten Kunden und ihre Bank, um bequem per Scan zu bezahlen.

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Informativer Inhalt zur Rechnungsstellung in der Schweiz, ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfe deine Situation mit deinem Treuhänder oder der ESTV.

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