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Unbezahlte Rechnung in der Schweiz: Was tun?

Aktualisiert am 23. Juni 2026

Um eine unbezahlte Rechnung in der Schweiz einzutreiben, gehst du in drei Schritten vor: Sende nach Fälligkeit eine erste, freundliche Mahnung, danach eine schriftliche Inverzugsetzung (die einen Verzugszins von 5 % pro Jahr auslöst, Art. 102 und 104 OR), und zuletzt, als letztes Mittel, eine Betreibung über das Betreibungsamt (SchKG). Jeder Schritt will vorbereitet und dokumentiert sein.

1. Die Mahnung

Die Mahnung ist der erste Schritt, sobald eine Rechnung überfällig ist: eine höfliche Nachricht (die 1. Mahnung), die den Kunden bittet, den offenen Betrag innert weniger Tage zu begleichen. Viele Verspätungen sind blosse Versäumnisse und erledigen sich hier. Bewegt sich nichts, kann eine bestimmtere 2. Mahnung folgen.

2. Die Inverzugsetzung und der Verzugszins

Die Inverzugsetzung ist eine schriftliche Zahlungsaufforderung innert einer bestimmten Frist, die den Schuldner im Sinne von Art. 102 OR «in Verzug» setzt. Sie lässt auf dem geschuldeten Betrag einen Verzugszins laufen und ist ein formeller Nachweis deiner Forderung, der für das weitere Vorgehen nützlich ist.

Der gesetzliche Verzugszins beträgt 5 % pro Jahr (Art. 104 OR), sofern vertraglich kein anderer Satz vereinbart wurde.

3. Die Betreibung (SchKG)

Die Betreibung ist das letzte Mittel: Du reichst beim zuständigen Betreibungsamt ein Betreibungsbegehren ein, das dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zustellt. Erhebt er Rechtsvorschlag, muss dieser zuerst gerichtlich beseitigt werden (Rechtsöffnung); ohne Rechtsvorschlag kannst du die Betreibung fortsetzen lassen.

Bewahre alle Mahnungen und die Inverzugsetzung schriftlich auf: Sie dienen in jedem Schritt des Verfahrens als Beweis.

Wie SwissFacture hilft

SwissFacture verfolgt den Status jeder Rechnung (bezahlt, offen, überfällig) und strukturiert die Mahn-Eskalation: 1. Mahnung, 2. Mahnung, dann Wechsel zu «Betreibung». Jeder Schritt wird automatisch datiert und nachverfolgt, und du mahnst in wenigen Sekunden, statt alles von Hand zu schreiben.

Häufige Fragen

Was tun bei einer unbezahlten Rechnung in der Schweiz?

Gehe in drei Schritten vor: Sende zuerst nach Fälligkeit eine freundliche Mahnung, danach eine schriftliche Inverzugsetzung (die einen Verzugszins von 5 % pro Jahr auslöst), und zuletzt, als letztes Mittel, eine Betreibung über das Betreibungsamt (SchKG). Bewahre jeden Schritt schriftlich auf.

Wie hoch ist der Verzugszins in der Schweiz?

Der gesetzliche Verzugszins beträgt 5 % pro Jahr (Art. 104 OR). Er gilt, sobald der Schuldner in Verzug ist, sofern vertraglich kein anderer Satz vereinbart wurde.

Braucht es eine Inverzugsetzung vor der Betreibung?

Eine schriftliche Inverzugsetzung ist vor der Betreibung dringend zu empfehlen: Sie setzt den Schuldner in Verzug (Art. 102 OR), lässt den Verzugszins laufen und dient als Beweis. Die Betreibung (SchKG) folgt danach, als letztes Mittel.

Wie mahne ich eine unbezahlte Rechnung mit SwissFacture?

SwissFacture verwaltet den gesamten Mahnzyklus (1. Mahnung, 2. Mahnung, Betreibung) mit datierter Nachverfolgung jedes Schritts. Du versendest die Mahnungen in wenigen Sekunden per E-Mail, und der Status der Rechnung wird automatisch aktualisiert.

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Informativer Inhalt zur Rechnungsstellung in der Schweiz, ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfe deine Situation mit deinem Treuhänder oder der ESTV.

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